Hinweis:
Bitte beachte, dass eine getrennte Messung eine Grundvoraussetzung für den Wechsel in Modul 2 gemäß § 14a EnWG ist. Bitte setze dich daher rechtzeitig mit dem zuständigen Messstellenbetreiber in Verbindung, um einen etwaigen Umbau der Zähler zu veranlassen.